Aufgaben

Der Bildungsausschuss koordiniert und unterstützt die Vereine der Gemeinde.
Er vergibt nach bestimmten Kriterien finanzielle Unterstützung für die Bildungsinitiativen in der Stadt.

 

Wie werde ich Mitglied im Bildungsausschuss?

Alle Vereine können durch ein einfaches Ansuchen Mitglieder im Bildungsausschuss werden. Dieses wird jeweils im Jänner von der Vollversammlung genehmigt.


Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft:

  • Der Verein hat keine Gewinnabsicht.
  • Der Verein ist offen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.
  • Der Verein hat einen Sitz in der Gemeinde Sterzing.

Welche Initiativen werden gefördert?

  • Die Initiative des Bereiches Kultur und Weiterbildung ist für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde interessant und offen (zB. soziales Thema, Gesundheit)
  • Die Initiative sollte kreativ und innovativ sein.
  • Der Antrag auf Förderung muss vor der Veranstaltung eingereicht werden. Der Bildungsausschuss trifft sich monatlich und behandelt die Anträge.
  • Doppelfinanzierungen durch Gemeinde und Bildungsausschuss sind nur in Ausnahmefällen zulässig.

Was kann nicht gefördert werden?

  • Vereinsinterne Schulungen und Standardveranstaltungen (zB. Standardkonzerte)
  • Religiöse Feste und Feiern, sowie gesellschaftliche Veranstaltungen (zB. Törggelen)
  • Veranstaltungen von politischen Parteien
  • Veranstaltungen, die zur Selbstdarstellung dienen (z.B. Tag der offenen Tür)
  • Veranstaltungen sportlicher Art und Tanzkurse
  • Veranstaltungen, die im Regelunterricht durchgeführt werden
  • Veranstaltungen, die sich ausschließlich an Kinder unter 6 Jahren richten

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